Die Frau im Islam

25. März 2021

Sowohl das Tragen eines Kopftuchs bzw. Schleiers als auch die Rollenverteilung in der muslimischen Familie verursachen meisteinen verwirrenden Eindruck, wie die Unterdrückung und Benachteiligung der muslimischen Frau. Im Qur’an wird oftmals betont, dass Frauen und Männer vor Gott gleich sind und den gleichen Stellenwert in der Gesellschaft besitzen, da beide von einem Wesen abstammen. Ihre Rechte und Pflichten im Alltag variieren jedoch gemäß ihrer natürlichen Veranlagungen, so auch das muslimische Verständnis. Im Qur’an jedoch ist klargestellt, dass auch im Jenseits Mann und Frau für ihre Taten gleichermaßen verantwortlich sind. Dazu heißt es: „Ich lasse das Tun desjenigen unter euch, der (Gutes) tut, gewiss nicht verloren gehen, sei es Mann oder Frau.“ [Qur’an, 3:195]

Eine Aussage des Gesandten Gottes unterstreicht die Wichtigkeit der Bildung für beide Geschlechter: „Das Streben nach Wissen ist eine Pflicht für jeden Muslim, Mann oder Frau.“ Und weiter: „Sucht nach Wissen, von der Wiege bis zum Grab.“ Genauso wie ein Mann soll also auch eine Frau Wissen und Bildung erwerben und diese zu Gunsten der Gesellschaft weitergeben. Darüber hinaus steht auch der Frau die Möglichkeit offen, nicht nur zu lernen, sondern auch zu lehren. So ist die erste – und bei weitem nicht die einzige – Rechtsgelehrte im Islam Aischa, die Ehefrau des Propheten, deren Rat sich viele Prophetengefährten in rechtlichen Fragen einholten. Ihre juristischen Interpretationen bilden unter anderem die Grundlage der islamischen Rechtsprechung.

Der Mann ist verpflichtet, für den Unterhalt und den Schutz der gesamten Familie zu sorgen. Das bedeutet, der Islam vertritt das Verständnis von Sorgepflicht anstelle des Sorgerechts. Somit kann die Frau jeder Zeit für die Kinder da sein. Außerdem ist sie für den Frieden, die Erziehung und für den Zusammenhalt in der Familie zuständig. Eine Aufgabe, die ihr in der islamischen Gesellschaft hohen Respekt verschafft. Der Prophet sagt: “Das Paradies liegt unter den Füßen der Mütter.” Selbstverständlich dürfen sich Frauen in der Wahl ihrer Ehemänner frei entscheiden – und sie dürfen nicht gezwungen werden zu heiraten. Aus religiöser Sicht hat sie die Freiheit der Wahl. Muslime waren die Ersten, die ein Eherecht einführten, bei dem Frauen durch einen Ehevertrag im Scheidungsfall finanziell abgesichert sind. Ihnen wird, entgegen vorhergehender Praxis, Erbe und Besitz anerkannt. Zudem sei auch erwähnt, dass eine Frau nicht verpflichtet ist, ihr Vermögen zum Familienunterhalt beizusteuern. Sie hat ein Anrecht auf den Besitz ihres Ehemannes aber nicht umgekehrt!

Dieser Artikel wurde verfasst von bdmjadmin